03.04.2024

Informationen zum Anspruch auf passiven Schallschutz in Oberhausen-Sterkrade


Der Schutz von Anwohnenden vor Lärm entlang einer Eisenbahnstrecke hat bei der Deutschen Bahn eine hohe Priorität. Auch bei der Ausbaustrecke Emmerich-Oberhausen liegt ein wesentlicher Fokus auf dem Thema Schallschutz.

Auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) gilt bei Aus- und Neubaustrecken sowie bei wesentlichen Änderungen von Verkehrswegen das Prinzip der Lärmvorsorge. In einem ersten Schritt errechnen unabhängige Gutachter die zu erwartenden Schallemmissionswerte entlang der Bahnstrecke. Aus diesen Werten leiten diese schließlich aktive und passive Schallschutzmaßnahmen ab, die sicherstellen, dass Grenzwerte eingehalten werden.


Allgemeines zum Schallschutz
Als erstes Mittel der Wahl setzt die DB aktive Schallschutzmaßnahmen um. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die direkt an der Lärmquelle wirken, wie z.B. Schallschutzwände. Wie sie wirken und warum diese so effektiv sind, lesen Sie hier.
Im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.2, dem Bauabschnitt 1b, sind insgesamt über 10 Kilometer Schallschutzwände geplant. Auf rund 2,4 Kilometern des Abschnitts ist dabei zusätzlich das „Besonders überwachte Gleis“ (BüG) vorgesehen. Durch regelmäßiges Messen und Schleifen der Schienen verringert sich das Abrollgeräusch der Räder und der Geräuschpegel wird reduziert.
 
Passiver Schallschutz – Benachrichtigung und Prüfung
Im Bereich Oberhausen-Sterkrade besteht für 3.500 Wohneinheiten in insgesamt 1.350 Gebäuden ein Anspruch dem Grunde nach auf passive Schallschutzmaßnahmen. Diese kommen dann zum Einsatz, wenn aktive Schallschutzmaßahmen nicht realisierbar sind oder die vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte nur zum Teil erfüllt werden können.  Dabei handelt es sich um schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, wie den Einbau von Schallschutzfenstern und/oder schallgedämmten Lüftern.

Alle Wohneinheiten, die nach der Planfeststellung (Planfeststellungsbeschluss v. 20.10.2022 Az. 541ppa/003-2300#001) einen Anspruch auf passiven Schallschutz dem Grunde nach haben, werden derzeit nach und nach durch unseren Auftragnehmer, das Ingenieurbüro SchallschutzProjekt Vogel postalisch benachrichtigt und kontaktiert.

Das genannte Ingenieurbüro ist hierfür von der DB InfraGO AG offiziell beauftragt.
Für alle 3.500 Wohneinheiten, bei denen Anspruch auf passiven Schallschutz dem Grunde nach besteht, erfolgt eine Kontaktaufnahme durch das Ingenieurbüro SchallschutzProjekt Vogel. Haushalte, die dem Grunde nach keinen Anspruch haben, werden nicht separat kontaktiert.

Das von der DB InfraGO AG beauftragte Ingenieurbüro ist:

SchallschutzProjekt Vogel
Rheinstraße 34
53844 Troisdorf
www.spv-akustik.de

abs46-2@spv-akustik.de

Im Anschluss an die erfolgte Kontaktaufnahme und Benachrichtigung über den möglichen Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach prüft ein Gutachter des Ingenieurbüros SchallschutzProjekt Vogel vor Ort insbesondere die Lage der Fenster, die Art der Verglasung sowie die Nutzung der Räume. Entscheidende Kriterien für einen tatsächlichen Anspruch sind dabei die Nutzungszwecke der Räume, die Raumgröße, die Größe der Fensterfläche und die Schallschutzklasse der bereits vorhandenen Fenster.