Schall- und Erschütterungsschutz

Der Schutz der Anwohner vor Lärm hat bei der Deutschen Bahn eine hohe Priorität. Daher liegt auch bei der Ausbaustrecke Emmerich-Oberhausen ein wichtiger Fokus auf dem Thema Schallschutz.
Auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) gilt bei Aus- und Neubauastrecken sowie bei wesentlichen Änderungen von Verkehrswegen die Lärmvorsorge. Sie hat das Ziel, Anwohner und Umwelt vor entstehendem Lärm zu schützen.

Wie entscheidet sich, welche Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden?
In einem ersten Schritt errechnen unabhängige Gutachter die zu erwartenden Schallimmissionswerte. Aus diesen Werten werden schließlich aktive und passive Schallschutzmaßnahmen abgeleitet, die die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte erlauben.
Im Fall der Ausbaustrecke Emmerich-Oberhausen basieren die Berechnungsdaten auf den aktuellen Verkehrsprognosen des Bundesverkehrswegeplans 2030 und orientieren sich an den gesetzlich festgelegten Grenzwerten für Tages- und Nachtzeiten.
Klicken Sie in die Karte, um zu interagieren. Hier sehen Sie den IST-Zustand und erfahren, wie hoch der Lärmpegel nach unserem Ausbau ausfällt.

Aktive und passive Schallschutzmaßnahmen

Die Vorkehrungen zum Schallschutz setzen sich aus einer Kombination von aktiven und passiven Maßnahmen zusammen. Grundsätzlich werden aktive Schallschutzmaßnahmen bevorzugt.
Schallausbreitung an Schienenwegen.
Aktiv nennt man Maßnahmen direkt an der Strecke, wie beispielsweise Schallschutzwände. Schallschutzwände haben eine großflächige Schutzfunktion, denn sie wirken hoch absorbierend und verhindern so die Entstehung von Schallreflexionen. Im Projekt Ausbaustrecke Emmerich–Oberhausen werden Schallschutzwände auf einer Länge von 77 Kilometern gebaut.
Schallschutzmaßnahmen sorgen für die Einhaltung der Lärmgrenzwerte.
Besonders überwachtes Gleis

In Teilabschnitten kommt das „Besonders überwachte Gleis“ (BüG) zum Einsatz: Durch regelmäßiges Messen und Schleifen der Schienen wird der Geräuschpegel reduziert, denn eine glatte Oberfläche verringert das Abrollgeräusch der Räder. Das BüG ist auf einer Gesamtlänge von ca. 130 Kilometern vorgesehen.
Ein Schienenschleifzug im Einsatz.
Passive Schallschutzmaßnahmen

Manchmal sind aktive Maßnahmen aus technischen, wirtschaftlichen oder topografischen Gründen nicht realisierbar. Dann kommen passive Schutzvorkehrungen zum Einsatz.

Dabei handelt es sich um schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, wie der Einbau von Schallschutzfenstern und schallgedämmten Lüftern. In Einzelfällen ist ebenfalls die Dämmung von Außenwänden und Dächern möglich. Sie werden nicht nur dann eingesetzt, wenn aktive Maßnahmen nicht realisierbar sind, sondern auch ergänzend zu aktiven Schallschutzmaßnahmen, sofern allein mit diesen die vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden.

Die Bahn ist als Vorhabenträgerin gesetzlich verpflichtet, die Kosten für die nötigen nachgewiesenen passiven Schallschutzmaßnahmen zu 100 Prozent zu erstatten.

Baulärm

Wo gebaut wird, entsteht auch Baulärm. Um die Belastung durch Baulärm so gering wie möglich zu halten, trifft die Deutsche Bahn viele Vorkehrungen. Denn auch beim Thema Baulärm hat der Schutz der Anwohner:innen höchste Priorität.

Das kurze Video erklärt, wie wir dabei vorgehen.
content-page:4.content-narrative:4.content-video
Schon im Voraus beugen wir Baulärm vor

Gutachter:innen prüfen schon vor Baubeginn, wie laut es bei den Arbeiten voraussichtlich wird. Daraus leiten sie Maßnahmen ab, mit denen sich Baulärm vermeiden oder reduzieren lässt. Zum Beispiel, indem lärmarme Maschinen zum Einsatz kommen oder bestimmte Arbeiten nur am Tag durchgeführt werden.

Nicht jeder Lärm lässt sich vermeiden

Mancher Lärm ist für die Sicherheit jedoch auch lebenswichtig. Laute Signale müssen Arbeitende auf der Baustelle davor warnen, wenn sich ein Zug nähert. Die Warntöne müssen lauter sein als die Baumaschinen, damit die Arbeitenden sie hören können.

Fachleute sind auf der Baustelle im Einsatz, um den Lärmpegel zu messen und Abhilfe zu schaffen, wenn es zu laut wird. Dafür gibt es bei der Ausbaustrecke Emmerich-Oberhausen auch eigene Baulärmverantwortliche.

Laute Nachtarbeiten

Wenn laute Arbeiten in der Nacht notwendig sind, bieten wir Anwohner:innen unter bestimmten Voraussetzungen ein Ersatzquartier an. Darüber werden Betroffene vorab informiert. 

Broschüre Passiver Schallschutz

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich die Kosten erstattet, wenn ich bereits vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses schalltechnische Maßnahmen umgesetzt habe?

Haben Sie bereits vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses schalltechnische Maßnahmen umgesetzt, bekommen Sie die Kosten dafür nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet. Werden beispielsweise Fenster ausgetauscht, muss ein Gutachter im Nachhinein feststellen können, ob der Einbau neuer Fenster zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte notwendig war. In dem Gutachten muss darüber hinaus festgehalten werden, welches Fenster sich in welchem Raum befunden hat. Zusätzlich muss die Originalrechnung des Bauunternehmens, die auf den Objekteigentümer ausgestellt ist, vorliegen.

Wie läuft die Prüfung des Anspruchs ab?

Die genaue Prüfung, ob und in welchem Umfang an Ihrem Gebäude Anspruch auf passiven Schallschutz besteht, erfolgt im Anschluss an die Planfeststellung, d.h. wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Vor Ort werden insbesondere die Lage der Fenster, die Art der Verglasung sowie die Nutzung der Räume geprüft. Entscheidende Kriterien sind dabei die Raumgröße, die Größe der Fensterfläche und die Schallschutzklasse der bereits vorhandenen Fenster.

Wann werden Aufwendungen erstattet?

Wenn aus dem Planfeststellungsbeschluss hervorgeht, dass Sie einen Anspruch auf passiven Schallschutz haben, werden Ihnen die Kosten ganz oder zum Teil erstattet. Ob Ihnen die ganzen Aufwendungen erstattet werden hängt davon ab, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Immissionsgrenzwerte einzuhalten und welche Maßnahmen von denen, die Sie umgesetzt haben, erforderlich waren.
Zahlungen für sogenannte passive Schallschutzmaßnahmen stellen eine Entschädigungs- bzw. Erstattungsverpflichtung der Vorhabenträgerin (DB Netz AG) nach § 42 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gegenüber einem betroffenen Hauseigentümer dar. Dieser gesetzliche Anspruch wird fällig, sobald die notwendigen Aufwendungen im Sinne einer Vorleistung des Anspruchsberechtigten tatsächlich erbracht worden sind. Zusätzliche Voraussetzung neben dem Umstand, dass die Aufwendungen im Sinne einer Vorleistung erbracht worden sein müssen ist, dass mit dem Bau des Verkehrsweges begonnen wird.

Was sind die wichtigsten Erstattungs-Kriterien?

Art und Zustand der entfernten Fenster müssen im Nachhinein durch einen Gutachter feststellbar sein. Nur wenn der Gutachter die alten Fenster überprüfen kann, lässt sich feststellen, ob das Schalldämm-Maß ausreichend bzw. nicht ausreichend war oder ob der Einbau eines Schalldämmlüfters zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte bereits ausreichend gewesen wäre. Dabei muss auch dokumentiert sein, welches Fenster in welchem Raum eingesetzt war.
Vor Beauftragung sind mindestens drei Angebote einzuholen, von denen die Kosten des günstigsten Anbieters die Basis des erstattungsfähigen Betrags darstellen.
Das von dem Anspruchsberechtigten vorzeitig eingesetzte Geld wird nicht verzinst.
Die Originalrechnung des bauausführenden Unternehmens über die ausgeführten Lärmsanierungsmaßnahmen muss vorliegen und auf den Objekteigentümer ausgestellt sein.

Innovative Technologien

Die Deutsche Bahn entwickelt stetig innovative Technologien des Schall- und Erschütterungsschutzes. Im Rahmen des Konjunkturprogrammes des Bundes werden viele dieser Technologien bis Ende 2020 auf ihre Praxistauglichkeit untersucht werden. Auf der Ausbaustrecke Emmerich–Oberhausen kommen einige dieser innovativen Maßnahmen bereits zum Einsatz.

Bei Schienenstegdämpfern handelt es sich um ummantelte Resonanzkörper, die in kurzen Abständen direkt an beiden Seiten des Schienenstegs montiert werden. Sie dämpfen die Schwingungen des Gleises, die bei der Überfahrt durch den Zug entstehen. Bei der sogenannten Schienenstegabschirmung ummanteln kleine, hochgradig absorbierende Lärmschutzwände die Schiene und verhindern so die Ausbreitung des Luftschalls, indem sie die Schwingungsenergie durch Reibung in Wärme umwandeln. Da diese Maßnahmen derzeit noch erprobt werden, sind sie bislang nicht in den Richtlinien festgehalten und finden im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung keine Berücksichtigung.

Neuartige Verbundstoffbremsen

Ein weiterer Ansatz zur Lärmvermeidung an der Quelle ist Einsatz von schalltechnisch optimierten Fahrzeugen. Mit dem Einsatz von neuartigen Verbundstoffbremsen, wie der Komposit-Bremssohle (K-Sohle) oder der LL-Sohle (Abkürzung für „low noise, low friction“ – wenig Lärm, niedriger Abrieb), lassen sich nun auch die Schallemissionen bei Güterzügen wesentlich reduzieren. Diese „Flüsterbremsen“ verhindern das Aufrauen der Räder und mindern so das Vorbeifahrgeräusch von Güterzügen um rund zehn Dezibel, was als Halbierung des Lärms empfunden wird.
LL-Sohle: Wenig Lärm, niedriger Abrieb.

Erschütterungsschutz

Erschütterungen werden ebenfalls im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erwähnt. Allerdings legen weder das BImSchG noch die ergänzenden Verordnungen verbindliche Regelungen zu Immissionsgrenzwerten beziehungsweise zu Prognose- und Beurteilungsverfahren für Immissionen infolge von Erschütterungen fest. Daher greift die Bahn bei ihren Planungen auf technische Regeln wie DIN-Normen oder VDI-Richtlinien und die aktuelle Rechtsprechung zurück.

Die durch fahrende Züge erzeugten mechanischen Schwingungen werden entweder als Körperschall über das Erdreich oder als Luftschall übertragen. Der Körperschall breitet sich mit der Entfernung abnehmend im Erdreich wellenförmig aus. Von dort kann er über das Fundament auf ein Gebäude übertragen werden. Im Gebäude können durch die Wellen des Körperschalls Schwingungen auftreten, die wiederum Wände und Decken vibrieren lassen. Werden durch die Schwingungen der Decken und Wände hörbare Schallwellen erzeugt, spricht man von sogenanntem "sekundärem Luftschall".

Auswirkungen auf die Bausubstanz, wie beispielsweise Risse im Mauerwerk oder Putz, haben die vom Schienenverkehr erzeugten Körperschallwellen jedoch auch bei sehr dicht an der Bahnstrecke stehenden Gebäuden nicht.

Trotzdem ist die Bahn bestrebt, auch die durch Erschütterungen verursachten Auswirkungen auf Anwohner auf ein Minimum zu reduzieren. Als geeignete Maßnahmen zum Erschütterungsschutz wird zum einen in betroffenen Abschnitten eine spezielle elastische Schwellenbesohlung eingebaut, zum anderen wird die Strecke teilweise auch mit einem Masse-Feder-System ausgestattet. Dabei wird ein elastisches Element zwischen den Gleisoberbau und den Untergrund eingebaut. Dieses verhindert, dass sich die Schwingungen ins Erdreich und in benachbarte Gebäude übertragen.
content-page:3.content-narrative:8.content-video